Steuerabzüge

Steuerabzüge

Der Verein Öffentlicher Mittagstisch Rodersdorf erstellt keine Bestätigung für den Steuerabzug der externen Kinderbetreuung. Die Steuerbehörde wünscht ein separates Blatt mit detaillierter Auflistung der Betreuungskosten. Dieses Blatt muss von jeder Familie selber zusammengestellt werden.

Betreuungskosten sind bis zu einer gewissen Summe abzugsberechtigt, Essenskosten jedoch nicht. Unsere Mittagstischtarife beinhalten beides. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass ein jüngeres Kind weniger isst, dafür mehr Betreuung beansprucht. Im Kanton Solothurn dürfen diese Abzüge nur  getätigt werden, wenn beide Ehegatten ein Einkommen erzielen.

Deshalb gelten für die Steuereinschätzung folgende Berechnungsformeln (siehe Merkblatt):

  • Bei bis 6-jährigen Kindern, wird vom Mittagstischtarif CHF 2.50 fürs Essen abgezogen.
  • Bei Kindern über 6 Jahren bis 13 wird vom Mittagstischtarif CHF 5.00 fürs Essen in Abzug gebracht.
  • Bei über 13-jährigen Jugendlichen wird vom Mittagstischtarif CHF 7.50 fürs Essen in Abzug gebracht.

Die Restbeträge können mittels speziellem Formular (Kosten für Fremdbetreuung) in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Da die Nachmittagsbetreuung keine Verpflegungskosten enthält, sind diese Kosten voll abzugsberechtigt.