Statuten

Statuten

Verein Öffentlicher Mittagstisch Rodersdorf

1. Name, Sitz und Zweck

  1. Unter dem Namen „Öffentlicher Mittagstisch Rodersdorf“ besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Rodersdorf.
  2. Der Verein bezweckt den Aufbau und den Betrieb eines bedarfsorientierten Mittagstisches für Kinder im Kindergarten- und Schulalter mit möglicher Aufgabenbetreuung.
  3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.

2. Mitgliedschaft

Aufnahme in den Verein

  1. Als Mitglieder können alle interessierten Familien, Einzelpersonen oder juristische Personen dem Verein beitreten. Das Vereinsjahr dauert von August bis Juli entsprechend dem Schuljahr.
  2. Jede Familie oder jede erziehungsberechtigte Person, die ein oder mehrere Kinder am „Öffentlichen Mittagstisch Rodersdorf“ eingeschrieben hat, muss Mitglied des Vereins sein.
  3. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten und werden von ihm genehmigt.

Mitgliederbeiträge

  1. Die jährlichen Mitgliederbeiträge werden Anfang Schuljahr oder innerhalb eines Monats nach Eintritt in den Verein in Rechnung gestellt. Die Mitglieder haben keine finanziellen Verpflichtungen über den Jahresbeitrag hinaus.

Ende der Mitgliedschaft

  1. Wird ein Kind mit dem Schuljahreswechsel nicht mehr für den Mittagstisch angemeldet, wird der Verbleib als Vereinsmitglied oder der Austritt durch den Vorstand schriftlich (i. d. R. Mail) oder mündlich abgeklärt.
  2. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden.

3. Organisation

Organe des Vereins

  • Vereinsversammlung
  • Vorstand
  • Rechnungsrevision

Die Vereinsversammlung

  1. Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins „Öffentlicher Mittagstisch Rodersdorf“. Sie findet mindestens einmal jährlich statt, in der Regel im ersten Quartal des neuen Schuljahres. Die Vereinsversammlung wird protokolliert und hat insbesondere folgende Befugnisse:
    • Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
    • Wahl des Vorstandes und der RechnungsrevisorIn
    • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
    • Entlastungserklärung an den Vorstand und Annahme der Rücktrittsgesuche des Vorstandes
    • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    • Auflösung des Vereins oder Fusion mit anderen Institutionen
  2. Die Einladungen haben mindestens 21 Tage vor der Versammlung schriftlich zu erfolgen. Einladungen zur GV per E-Mail sind gültig. Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
  3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  4. Die Vereinsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gibt der/die PräsidentIn den Stichentscheid. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Auflösung des Vereins.
  5. Eine ausserordentliche Vereinsversammlung findet statt, wenn sie vom Vorstand, von der Kontrollstelle oder von einem Fünftel der Mitglieder verlangt wird.

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Zu besetzen sind die Sitze des Präsidiums, des Aktuars/der Aktuarin und des Kassiers/der Kassiererin. Der Vorstand konstituiert sich selbst an der Gründungsversammlung vom 12. September 2007 sowie nach jeder Vereinsversammlung und nach Bedarf.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes sind auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie können ohne Einschränkungen wiedergewählt werden.
  3. Die rechtsverbindliche Unterschrift führen der oder die PräsidentIn und der oder die KassierIn gemeinsam. Für das Vereinskonto zeichnen ebenfalls KassierIn und der oder die PräsidentIn. Bei internen Dokumenten zählt die Unterschrift des zuständigen Vorstandsmitgliedes.
  4. Der Vorstand ist zuständig für Geschäfte, die nach Statuten nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Dies umfasst im Besonderen:
    • Organisation und Betrieb des Mittagstisches
    • Erstellen einer Betriebsordnung
    • Qualitätskontrolle
    • Vorschlagrecht betreffend Mittagstischleitung gegenüber der Anstellungsbehörde
    • Auswahl der Helfer und Helferinnen
    • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
    • Beurteilen von Gesuchen um Preiserlass mittels Härtefonds
    • Vollzug der Beschlüsse der Vereinsversammlung
    • Erstellen des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets zuhanden des Gemeinderates
    • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den Mittagstisch
    • Vertretung gegenüber Behörden, anderen Organisationen und Drittpersonen

Rechnungsrevision

  1. Die Vereinsversammlung wählt eine/n RechnungsrevisorIn. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. In dieser Funktion kann er oder sie ohne Einschränkung wiedergewählt werden.
  2. Der/die RechnungsrevisorIn kontrolliert jährlich die Vereinsrechnung und erstattet zu Handen der Vereinsversammlung Bericht und Antrag.

4. Finanzen

  1. Die Einkünfte des Vereins sind:
    • Mitgliederbeiträge
    • Spenden und Zuwendungen
  2. Der Vorstand äufnet und verwaltet einen Fonds für einkommensschwache Familien.
  3. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am ersten Schultag im August.
  4. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5. Auflösung

  1. Die Auflösung oder Fusion des Vereins sowie die Änderung der vorliegenden Vereinsstatuten bedarf der Zweidrittelmehrheit der anlässlich der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder.
  2. Bei der Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Vereinsvermögen auf Beschluss des Vorstandes auf eine Institution mit ähnlichen Zielsetzungen übertragen.

6. Schlussbestimmung

  1. Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die Versammlung vom 17. November 2021 in Kraft.

Rodersdorf, 17. November 2021

  • I) Geändert/angepasst am 21. November 2010 mit Beschluss der 2. Generalversammlung vom 13. November 2009.
  • II) Geändert/angepasst am 12. November 2014 mit Beschluss der 7. Generalversammlung vom 26. November 2014.
  • III) Geändert/angepasst am 18. November 2020 mit Beschluss der 14. Generalversammlung vom 17. November 2021.

Der Vorstand:

  • Brigitta Baumann Sprünglin, Präsidentin          
  • Nicole Studer-Hasler, Kassiererin
  • Maria Teresa González, Aktuarin                    
  • Michaela Kraus, Beisitzerin
  • Ines Wägli, Beisitzerin